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Finanzlexikon: rente

rente

Der Begriff Rente bezeichnet:

* Die Leistungsbezüge im Ruhestand aus den gesetzlichen Sozialversicherungssystemen für Pflichtversicherte (siehe auch Rentenversicherung).
* Das aus vorhandenem Vermögen (also ohne persönliche Arbeit) bezogene Einkommen, z.B. aus festverzinslichen Wertpapieren (Rentenpapier), aus Mieterträgen etc.
* In der wirtschaftswissenschaftlichen Diskussion bezeichnet Rente auch die Differenz zwischen Marktpreis und tatsächlich erzieltem Preis, z.B. aufgrund von Ausnutzung von Marktmacht (siehe auch: Rent-seeking, Monopol)
* In Österreich bekommen Waisen eine Waisenrente

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